Kleiner Schneemann auf der Hand

So genießen Sie den Winter. Mit Sicherheit!

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Private Haft­pflicht­ver­siche­rung ab 2,09 Euro pro Monat

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Frau mit Hund im Schnee

Durch weiße Traum­land­schaf­ten spazieren, Skifahren, spielen mit den Kindern: Schnee verwandelt die Welt in ein Wunderland. Es bringt Spaß, doch auch Gefahren. Dachlawinen, Ausrutschen auf dem Gehsteig ... Gut, jetzt eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung zu haben. Dafür sprechen allein schon diese drei Gründe ...

Manchmal denkt man einfach zu spät ans Schneeräumen.

Ein Mann räumt Schnee vor seinem Haus

Gehwege räumen und streuen: Ist das eigentlich nicht wie bei den Straßen auch eine Sache der Stadt?
Für die Sicherheit auf Gehwegen sind im Grunde die Städte und Gemeinden verantwortlich. Doch die meisten übertragen die winterliche Räum- und Streupflicht auf die Hauseigentümer. Sie müssen sich darum kümmern, dass niemand ausrutscht. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.

Wann und wie oft muss ich den Gehweg räumen und streuen?
Wenn die Gefahr besteht, dass die Gehwege glatt werden, muss regelmäßig geräumt und gestreut werden – werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags später, je nach Gemeinde ab 8 oder 9 Uhr. Verzichten Sie beim Streuen auf Salz – der Umwelt und Hunden zuliebe, die davon wunde Pfoten bekommen können. Sand oder Sägespäne sind gute Alternativen.

Kann ich die Streu- und Räumpflicht auch an Mieter oder einen Hausmeisterdienst übertragen?
Winterpflichten für Gehwege vor dem Haus können auch an Mieter oder Hausmeisterdienste übertragen werden. Bei Mietern muss dies schriftlich im Mietvertrag geregelt werden. Einen Hausmeisterdienst kann man auch mündlich beauftragen. Hier ist es wichtig, dessen Arbeiten zu kontrollieren. Werden Sie nicht ordnungsgemäß ausgeführt, kann man selbst für Schäden verantwortlich gemacht werden.

Wenn ich das Räumen und Streuen der Gehwege mal vergesse und jemand kommt zu Schaden: Springt dann die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung ein?
Wenn eine der im Rahmen der Privaten Haft­pflicht versicherten Personen für Schäden durch nicht geräumte und gestreute Gehwege haftbar gemacht werden kann, bezahlt die Versicherung. Sie übernimmt

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes beschädigter Gegenstände,
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall,
  • bei verletzten Personen: Bergungskosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall, oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente.
     

Wichtig zu wissen: Wer der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus vorsätzlich nicht nachkommt, muss mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld rechnen. Dieses wird nicht von der Privaten Haft­pflicht­ver­siche­rung übernommen.

Bezahlt die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung auch bei Schäden durch eine Dachlawine?
Verletzt eine Dachlawine, die von einem privat genutzten Eigenheim abgeht, einen Passanten, springt auch hier die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung für Schäden ein.

 

Wintersport kann gefährlich sein – auch für andere.

Paar in den Bergen mit Ski

Wenn ich auf der Piste einen Unfall verursache: Wer tritt für eventuelle Schäden ein?
Eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung ist ein absolutes Muss beim Wintersport.  Auf Italiens Pisten ist sie sogar rechtlich vorgeschrieben. Wer ohne unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 150 Euro rechnen. Der Hintergrund: Jährlich verunglücken mehrere Tausend Ski- und Snowboardfans – oft ohne eigenes Zutun, sondern durch Unvorsicht anderer. Ein solcher Unfall kann für den Verursacher teuer werden. Auf ihn können Kosten für die Behandlung, das Schmerzensgeld oder den Verdienstausfall des Unfallopfers zukommen. Bleiben schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig. Die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung tritt für den Fremdschaden ein.

Zahlt die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung auch für meine Schäden?
Die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung zahlt nur für Fremdschäden. Für Eigenschäden sind andere Versicherungen wichtig. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung kommt für Heilbehandlungskosten auf. Wer seinen Wintersporturlaub im Ausland verbringt, ist mit einer Auslands­kranken­versicherung gut beraten: Sie übernimmt bei einer Verletzung die Kosten des Transports zum Arzt und die erforderlichen Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung. Sollte durch den Unfall ein Krankenrücktransport nach Hause oder in ein deutsches Krankenhaus nötig sein, organisiert sie auch den. Ist durch den Unfall eine Invalidität eingetreten, federt eine private Unfallversicherung die finanziellen Folgen ab.

 

Beim Toben ist schnell mal was passiert.

Kinder spielend im Schnee

Zahlt die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung auch, wenn mein Kind einen Schaden verursacht?
Ein Schneeball, der eine Scheibe durchschlägt, die Brille eines anderen Kindes kaputt macht oder gar in dessen Auge landet ... Alles schnell passiert. Da macht es definitiv Sinn, auch von Kindern verursachte Schäden durch eine Private Haft­pflicht abzusichern. Bei SDK NEVA ist das sowohl für Familien als auch für Alleinerziehende möglich. Bei der Höhe der Deckungssumme haben Sie die Wahl zwischen drei Tarifen. Beachten Sie beim Vergleich die Spalte „Deliktunfähige Personen“.

Wie lange sind Kinder mitversichert?
Die Mitversicherung bei der Privaten Haft­pflicht gilt für Minderjährige und erlischt spätestens mit deren Heirat. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus ist das eigene Kind mitversichert,

  • wenn es weiterhin zur Schule geht,
  • wenn es die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) absolviert,
  • wenn es nach der Lehre ein Studium aufnimmt,
  • wenn es sich in einer Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung beziehungsweise Studium befindet.
     

Bei einer zweiten Lehre, einem Zweitstudium und bei der Aufnahme einer Berufstätigkeit erlischt die Mitversicherung.

 

Nie wieder Angst vor Miss­ge­schick­en.

SDK NEVA sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 75 Mio. Euro ab – weltweit.

Nobody is perfect.

Brille mit gebrochenem Gestell und einem fehlendem Glas

Egal ob in der Arbeit oder zu Besuch bei Freunden – ein Missgeschick ist schnell passiert: Sich auf eine fremde Brille gesetzt, die teure Vase umgestoßen ... Aber alles halb so wild. SDK NEVA sichert solche Schäden ab. Und noch viele mehr.

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Wer soll im Fall der Fälle abgesichert sein?

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Eine junge Frau mit ihrem Baby auf dem Arm