So genießen Sie den Winter. Mit Sicherheit!
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Gehwege räumen und streuen: Ist das eigentlich nicht wie bei den Straßen auch eine Sache der Stadt?
Für die Sicherheit auf Gehwegen sind im Grunde die Städte und Gemeinden verantwortlich. Doch die meisten übertragen die winterliche Räum- und Streupflicht auf die Hauseigentümer. Sie müssen sich darum kümmern, dass niemand ausrutscht. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
Wann und wie oft muss ich den Gehweg räumen und streuen?
Wenn die Gefahr besteht, dass die Gehwege glatt werden, muss regelmäßig geräumt und gestreut werden – werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags später, je nach Gemeinde ab 8 oder 9 Uhr. Verzichten Sie beim Streuen auf Salz – der Umwelt und Hunden zuliebe, die davon wunde Pfoten bekommen können. Sand oder Sägespäne sind gute Alternativen.
Kann ich die Streu- und Räumpflicht auch an Mieter oder einen Hausmeisterdienst übertragen?
Winterpflichten für Gehwege vor dem Haus können auch an Mieter oder Hausmeisterdienste übertragen werden. Bei Mietern muss dies schriftlich im Mietvertrag geregelt werden. Einen Hausmeisterdienst kann man auch mündlich beauftragen. Hier ist es wichtig, dessen Arbeiten zu kontrollieren. Werden Sie nicht ordnungsgemäß ausgeführt, kann man selbst für Schäden verantwortlich gemacht werden.
Wenn ich das Räumen und Streuen der Gehwege mal vergesse und jemand kommt zu Schaden: Springt dann die Private Haftpflichtversicherung ein?
Wenn eine der im Rahmen der Privaten Haftpflicht versicherten Personen für Schäden durch nicht geräumte und gestreute Gehwege haftbar gemacht werden kann, bezahlt die Versicherung. Sie übernimmt
Wichtig zu wissen: Wer der Räum- und Streupflicht vor seinem Haus vorsätzlich nicht nachkommt, muss mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld rechnen. Dieses wird nicht von der Privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Bezahlt die Private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden durch eine Dachlawine?
Verletzt eine Dachlawine, die von einem privat genutzten Eigenheim abgeht, einen Passanten, springt auch hier die Private Haftpflichtversicherung für Schäden ein.
Wenn ich auf der Piste einen Unfall verursache: Wer tritt für eventuelle Schäden ein?
Eine Private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss beim Wintersport. Jährlich verunglücken dabei mehrere Tausend Ski- und Snowboardfans – oft ohne eigenes Zutun, sondern durch Unvorsicht anderer. Ein solcher Unfall kann für den Verursacher teuer werden. Auf ihn können Kosten für die Behandlung, das Schmerzensgeld oder den Verdienstausfall des Unfallopfers zukommen. Bleiben schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig. Die Private Haftpflichtversicherung tritt für den Fremdschaden ein.
Zahlt die Private Haftpflichtversicherung auch für meine Schäden?
Die Private Haftpflichtversicherung zahlt nur für Fremdschäden. Für Eigenschäden sind andere Versicherungen wichtig. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung kommt für Heilbehandlungskosten auf. Wer seinen Wintersporturlaub im Ausland verbringt, ist mit einer Auslandskrankenversicherung gut beraten: Sie übernimmt bei einer Verletzung die Kosten des Transports zum Arzt und die erforderlichen Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung. Sollte durch den Unfall ein Krankenrücktransport nach Hause oder in ein deutsches Krankenhaus nötig sein, organisiert sie auch den. Ist durch den Unfall eine Invalidität eingetreten, federt eine private Unfallversicherung die finanziellen Folgen ab.
Zahlt die Private Haftpflichtversicherung auch, wenn mein Kind einen Schaden verursacht?
Ein Schneeball, der eine Scheibe durchschlägt, die Brille eines anderen Kindes kaputt macht oder gar in dessen Auge landet ... Alles schnell passiert. Da macht es definitiv Sinn, auch von Kindern verursachte Schäden durch eine Private Haftpflicht abzusichern. Bei SDK NEVA ist das sowohl für Familien als auch für Alleinerziehende möglich. Bei der Höhe der Deckungssumme haben Sie die Wahl zwischen drei Tarifen. Beachten Sie beim Vergleich die Spalte „Deliktunfähige Personen“.
Wie lange sind Kinder mitversichert?
Die Mitversicherung bei der Privaten Haftpflicht gilt für Minderjährige und erlischt spätestens mit deren Heirat. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus ist das eigene Kind mitversichert,
Bei einer zweiten Lehre, einem Zweitstudium und bei der Aufnahme einer Berufstätigkeit erlischt die Mitversicherung.
Egal ob in der Arbeit oder zu Besuch bei Freunden – ein Missgeschick ist schnell passiert: Sich auf eine fremde Brille gesetzt, die teure Vase umgestoßen ... Aber alles halb so wild. SDK NEVA sichert solche Schäden ab. Und noch viele mehr.