Ein junges Paar lässt am Meer eine Drohne fliegen

Drohnen: Mit einer Privathaftpflicht ready for Take-off.

  • Immer für Sie da
  • Einfach und schnell
  • Nachhaltig

Tarif berechnen Vorteile entdecken

Mann mit Drohne in den Bergen

Sie fliegen zu lassen macht Spaß und die mit ihnen auf­ge­nom­men­en Fotos und Videos sind einfach besonders: Kein Wunder, dass Drohnen immer beliebter werden. Was viele nicht wissen: Ihre Nutzung ist gesetzlich geregelt. Erst 2021 trat die sogenannte EU-Drohnenverordnung in Kraft. Was sie in Sachen Führerschein, Private Haft­pflicht­ver­siche­rung & Co. für Drohnenpiloten und die Fluggeräte besagt, das erfahren Sie hier.

Schnell wie im Flug kann es zu einem Unfall kommen.

Drohne fliegt über einer Wiese

Brauche ich eine Haft­pflicht­ver­siche­rung, um meine Drohne fliegen lassen zu dürfen?
Die 2021 in Kraft getretene EU-Drohnenverordnung schreibt wie schon deutsche Gesetze zuvor eine Haft­pflicht­ver­siche­rung für den Betrieb von Drohnen vor – zwingend und ohne Wenn und Aber. Es kommt weder darauf an, ob die Flug­mo­del­le vier, sechs oder acht Rotorblätter haben (Quadrocopter, Hexacopter, Octocopter), noch darauf, ob sie gewerblich oder privat genutzt werden: Eine Drohnenversicherung ist Pflicht.

Ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung für Drohnen nicht nur vorgeschrieben, sondern wirklich auch sinnvoll?
Gerade ungeübten, aber auch erfahrenen Drohnenpiloten passiert schnell mal ein Missgeschick: Während man kurzzeitig die Kontrolle über die Steuerung verloren hat, ist die Drohne in ein Fester gekracht. Sie erschreckt einen Passanten, der stürzt und sich verletzt. Oder die Drohne selbst stürzt ab – zum Beispiel auf eine Autobahn und verursacht eine Massenkarambolage. Solche Unfälle mit Drohnen sind zwar selten, aber deren finanzielle Folgen können in den Ruin führen. Von daher ist eine Haft­pflicht­ver­siche­rung für Drohnen durchaus sinnvoll. Sie kommt sowohl für Sach­schäden, Vermögens­schäden als auch für Personenschäden auf. In Millionenhöhe.

Ist eine spezielle Drohnenversicherung nötig, um Schäden abzusichern, oder reicht eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung aus?
Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnen nach Risikoabwägung, Gewicht und Einsatzzweck in drei Betriebskategorien ein: Die Betriebskategorie „offen“ umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilo. Hier kann eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung als Schutz reichen. Drohnen über 25 Kilo (Kategorie „spezifisch“) und Drohnen, die gewerblich, zum Beispiel für den Transport von Gütern, eingesetzt werden (Kategorie „zulassungspflichtig“), erfordern dagegen eine spezielle Drohnenversicherung, eine sogenannte Drohnenhaftpflicht.

Worauf muss ich bei der Wahl der Privaten Haft­pflicht­ver­siche­rung achten?
Im Luftverkehrsgesetz ist eine Mindestdeckungssumme bei Haft­pflicht­ver­siche­rungen für Drohnen vorgeschrieben. Mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro erfüllt man diese Anforderung bereits. Experten raten allerdings zu einer Summe von mindestens 5 Millionen. Vergewissern Sie sich auch, ob Ihre Private Haft­pflicht Drohnen überhaupt absichert. Bei älteren Policen ist dies häufig nicht der Fall. Und informieren Sie sich, bis zu welchem Fluggewicht eine Drohne versichert ist. Manche Tarife schließen nur den Schutz für Drohnen bis zu 250 Gramm ein. Im Plus-Tarif der SDK NEVA sind Drohnen generell bis 5 Kilogramm Startgewicht versichert.

Wie ist die Haftung bei einem Schadensfall mit einer Drohne geregelt?
Bei einem Schaden mit einer Drohne gilt das sogenannte Prinzip der Gefährdungshaftung. Das heißt: Der Halter haftet für die von dem Fluggerät verursachten Schäden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er die Drohne selbst geflogen ist oder jemand anderes. Verfügt der Halter der Drohne über eine entsprechende Haft­pflicht­ver­siche­rung, kommt sie (abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung) für den Schaden auf.

Piloten von Drohnen wird so einiges abverlangt.

Junge Frau mit Drohne in den Händen

Welche Pflichten haben Drohnenbesitzer und Drohnenpiloten?
Grundsätzlich muss sich jeder Drohnenpilot und jede Drohnenpilotin beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registrieren, auch dann, wenn die Drohne zum Beispiel nur auf einem Modellflugplatz betrieben wird. Ausgenommen sind lediglich Besitzerinnen und Besitzer von Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, keine Kamera haben oder als Spielzeug zertifiziert sind. Nach der Registrierung erhält man einen Code, die sogenannte e-ID. Sie muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden.

Braucht man fürs Fliegen einer Drohne eigentlich einen Führerschein?
So etwas Ähnliches: Wiegt eine Drohne mehr als 250 Gramm, benötigt man den sogenannten EU-Kompetenznachweis. Nur damit darf man sie fliegen. Bei privat genutzten Drohnen unter 25 Kilogramm reicht in aller Regel ein theoretischer Test auf der Website des Luftfahrt Bundesamtes, um ihn zu bekommen.

Welche Dokumente muss ich beim Drohnenfliegen dabei haben?
Beim Drohnenfliegen gehört zum einen der EU-Kompetenznachweis ins Gepäck, zum anderen der Nachweis, dass man über eine Haft­pflicht­ver­siche­rung verfügt. Er muss Informationen über die Deckungssumme sowie über den Umfang und die Laufzeit der Versicherung enthalten. Eine Kopie des Versicherungsscheins – auch digital als Foto oder E-Mail-Anhang – reicht.

 

Nie wieder Angst vor Miss­ge­schick­en.

SDK NEVA sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 75 Mio. Euro ab – weltweit.

Nobody is perfect.

Egal ob in der Arbeit oder zu Besuch bei Freunden – ein Missgeschick ist schnell passiert: Sich auf eine fremde Brille gesetzt, die teure Vase umgestoßen ... Aber alles halb so wild. SDK NEVA sichert solche Schäden ab. Und noch viele mehr.

  • Top-Preis-Leistungsverhältnis
  • Unkomplizierte Abwicklung
  • Sogar ehrenamtliche Tätigkeit abgesichert

Alle Leistungen ansehen

Brille mit gebrochenem Gestell und einem fehlendem Glas

Wer soll im Fall der Fälle abgesichert sein?

Ihr individuelles Privat-Haftpflicht-Angebot:
Auswahl zum Individualisieren des Angebots

Eine junge Frau mit ihrem Baby auf dem Arm