Privathaftpflicht – für mehr Sicherheit im Homeoffice.
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Was muss ich im Homeoffice im Hinblick auf meinen betrieblichen Versicherungsschutz beachten?
Ob man im Büro oder zu Hause für die Firma arbeitet: Am betrieblichen Versicherungsschutz ändert das so gut wie nichts. Nehmen wir die Betriebshaftpflichtversicherung, die einen vor Schadensersatzansprüchen bei der täglichen Arbeit schützt: Hier macht es keinen Unterschied, ob Mitarbeitende in den Betriebsräumen oder im Homeoffice sind. Sie genießen denselben Versicherungsschutz. Und mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es genauso. Der Bundestag hat am 21. Mai 2021 beschlossen, dass „der Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“ besteht. Geht man zum Beispiel zu Hause vom Schreibtisch zum Drucker, um sich ausgedruckte Unterlagen abzuholen, stolpert dabei und verletzt sich, dann kommt die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft getragene gesetztliche Unfallversicherung für die Folgekosten auf. Passiert dasselbe auf dem Weg zum Blumengießen, ist es dagegen ein Fall für die private Unfallversicherung.
Welcher Versicherungsschutz besteht für einen PC und andere bereitgestellte Arbeitsgeräte im Homeoffice?
Handy, Drucker, PC: Alle Arbeitsmittel, die vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden, sind generell auch über ihn versichert. Seine Sachversicherungen schützen zum Beispiel bei Feuer oder Einbruchdiebstahl. Die Ausnahme: Wenn man als Arbeitnehmer fahrlässig handelt. Kommt es bei unverschlossener Wohnung zu einem Einbruchdiebstahl und der Arbeits-PC wird gestohlen, ist dies ein Fall für die private Hausratversicherung.
Wer haftet, wenn ich im Homeoffice meinen Firmenlaptop beschädige?
Ob im Büro oder im Homeoffice – etwas schiefgehen kann immer. Der Klassiker: Die Tasse kippt um und der Kaffee läuft ausgerechnet in die Tastatur des Arbeitslaptops. Wer soll jetzt den Schaden bezahlen? Die Antwort geben die sogenannten Grundsätze zur abgestuften Arbeitnehmerhaftung. Je nach Grad des eigenen Verschuldens lautet sie mal so, mal so:
Dieses Prinzip gilt im Homeoffice und in der Firma gleichermaßen. Selbst dann, wenn Familienangehörige Firmeneigentum beschädigen. Auch in diesem Fall kommt es bei der Haftungsfrage nur wieder auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Bleiben wir beim Arbeitslaptop und der Tasse Kaffe daneben: Eine mittlere Fahrlässigkeit würde vorliegen, wenn man die Tasse nicht zur Seite stellt, wenn ganz in ihrer Nähe der Nachwuchs zu spielen beginnt. Es käme zu einer Haftungsteilung. Die betriebliche Haftpflichtversicherung und die Private Haftpflichtversicherung würden jeweils einen Teil des Schadens übernehmen.
Macht es Sinn, aufgrund von Homeoffice extra eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen?
Ob Homeoffice oder nicht: Eine Private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Denn wer im privaten Bereich Dritten einen Schaden zufügt, haftet nach dem Gesetz ohne sie mit seinem gesamten Vermögen. Das gilt sowohl bei Sachschäden, Personenschäden ebenso wie bei Vermögensschäden. Gerade letztere können im Homeoffice schnell in große Höhen steigen. Wieder als Beispiel der Laptop, der durch Kaffee in der Tastatur aus Fahrlässigkeit lahmgelegt wird. Nicht nur der PC ist irreparabel dahin, sondern auch wichtige Projektdaten. Ohne sie verzögert sich ein fälliger Auftrag um mehrere Wochen. Der Kunde fordert Schadensersatz. Selbst wenn die Summe nach den Grundsätzen zur abgestuften Arbeitnehmerhaftung geteilt würde, kann sie ohne Private Haftpflichtversicherung den Ruin bedeuten.
Was genau gehört im Homeoffice zur Arbeit und was nicht?
Die Grenzen zwischen Privat und Beruf im Homeoffice sind tatsächlich (noch) nicht sehr scharf gezogen. Deswegen beschäftigen sich regelmäßig die Gerichte damit. Sie werden angerufen, um Haftungsfragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die meist nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind, zu klären. Solche Fragen sind zum Beispiel: Warum springt im Büro bei einem Unfall auf dem Weg zur Toilette die gesetzliche Unfallversicherung ein und zu Hause nicht? Oder warum kommt während der Arbeitszeit bei einem ohne Vorsatz in den eigenen vier Wänden beschädigtem Computer der Arbeitgeber auf und nach Feierabend soll der Arbeitnehmer dafür haften? Bestehende Unsicherheiten machen eine Private Haftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung noch sinnvoller.
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