Junger Mann mit Laptop im Home­office

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Ein Mann im Home­office mit Laptop und Unterlagen auf dem Boden

Home­office wird immer beliebter: 80 Prozent der Deutschen können es sich vorstellen, gleich mehrmals pro Woche zu Hause statt im Büro zu arbeiten. Das spart die Pendelei und macht flexibler. Aber bringt Heimarbeit auch Nachteile? Holt man sich neben Unterlagen, PC & Co. auch Haftungsrisiken mit nach Hause? Oder hat man mit einer Privaten Haft­pflicht­ver­siche­rung ohnehin nichts zu befürchten? Hier die Antworten ...

Manchmal ist man einfach abgelenkt. Da passiert’s ...

Mann im Home­office mit Kind

Was muss ich im Home­office im Hinblick auf meinen betrieblichen Ver­siche­rungs­schutz beachten?
Ob man im Büro oder zu Hause für die Firma arbeitet: Am betrieblichen Ver­siche­rungs­schutz ändert das so gut wie nichts. Nehmen wir die Betriebshaftpflichtversicherung, die einen vor Schadensersatzansprüchen bei der täglichen Arbeit schützt: Hier macht es keinen Unterschied, ob Mitarbeitende in den Betriebsräumen oder im Home­office sind. Sie genießen denselben Ver­siche­rungs­schutz. Und mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es genauso. Der Bundestag hat am 21. Mai 2021 beschlossen, dass „der Ver­siche­rungs­schutz in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“ besteht. Geht man zum Beispiel zu Hause vom Schreibtisch zum Drucker, um sich ausgedruckte Unterlagen abzuholen, stolpert dabei und verletzt sich, dann kommt die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft getragene gesetztliche Unfallversicherung für die Folgekosten auf. Passiert dasselbe auf dem Weg zum Blumengießen, ist es dagegen ein Fall für die private Unfallversicherung.

Welcher Ver­siche­rungs­schutz besteht für einen PC und andere bereitgestellte Arbeitsgeräte im Home­office?
Handy, Drucker, PC: Alle Arbeitsmittel, die vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden, sind generell auch über ihn versichert. Seine Sachversicherungen schützen zum Beispiel bei Feuer oder Ein­bruch­dieb­stahl. Die Ausnahme: Wenn man als Arbeit­nehmer fahrlässig handelt. Kommt es bei unverschlossener Wohnung zu einem Ein­bruch­dieb­stahl und der Arbeits-PC wird gestohlen, ist dies ein Fall für die private Hausratversicherung.

Wer haftet, wenn ich im Home­office meinen Firmenlaptop beschädige?
Ob im Büro oder im Home­office – etwas schiefgehen kann immer. Der Klassiker: Die Tasse kippt um und der Kaffee läuft ausgerechnet in die Tastatur des Arbeitslaptops. Wer soll jetzt den Schaden bezahlen? Die Antwort geben die sogenannten Grundsätze zur abgestuften Arbeit­nehmerhaftung. Je nach Grad des eigenen Verschuldens lautet sie mal so, mal so:

  • Bei Vorsatz haftet der Arbeit­nehmer.
  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit gibt es eine Haftungsteilung.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden.

Dieses Prinzip gilt im Home­office und in der Firma gleichermaßen. Selbst dann, wenn Familienangehörige Firmeneigentum beschädigen. Auch in diesem Fall kommt es bei der Haftungsfrage nur wieder auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Bleiben wir beim Arbeitslaptop und der Tasse Kaffe daneben: Eine mittlere Fahrlässigkeit würde vorliegen, wenn man die Tasse nicht zur Seite stellt, wenn ganz in ihrer Nähe der Nachwuchs zu spielen beginnt. Es käme zu einer Haftungsteilung. Die betriebliche Haft­pflicht­ver­siche­rung und die Private Haft­pflicht­ver­siche­rung würden jeweils einen Teil des Schadens übernehmen.

 

Gut versichert fühlt man sich im Home­office doppelt wohl.

Frau mit Laptop legt zu Hause die Füße hoch

Macht es Sinn, aufgrund von Home­office extra eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung abzuschließen?
Ob Home­office oder nicht: Eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung ist ein absolutes Muss. Denn wer im privaten Bereich Dritten einen Schaden zufügt, haftet nach dem Gesetz ohne sie mit seinem gesamten Vermögen. Das gilt sowohl bei Sach­schäden, Personenschäden ebenso wie bei Vermögensschäden. Gerade letztere können im Home­office schnell in große Höhen steigen. Wieder als Beispiel der Laptop, der durch Kaffee in der Tastatur aus Fahrlässigkeit lahmgelegt wird. Nicht nur der PC ist irreparabel dahin, sondern auch wichtige Projektdaten. Ohne sie verzögert sich ein fälliger Auftrag um mehrere Wochen. Der Kunde fordert Schadensersatz. Selbst wenn die Summe nach den Grundsätzen zur abgestuften Arbeit­nehmerhaftung geteilt würde, kann sie ohne Private Haft­pflicht­ver­siche­rung den Ruin bedeuten.

Was genau gehört im Home­office zur Arbeit und was nicht?
Die Grenzen zwischen Privat und Beruf im Home­office sind tatsächlich (noch) nicht sehr scharf gezogen. Deswegen beschäftigen sich regelmäßig die Gerichte damit. Sie werden angerufen, um Haftungsfragen zwischen Arbeit­nehmern und Arbeitgebern, die meist nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind, zu klären. Solche Fragen sind zum Beispiel: Warum springt im Büro bei einem Unfall auf dem Weg zur Toilette die gesetzliche Unfallversicherung ein und zu Hause nicht? Oder warum kommt während der Arbeitszeit bei einem ohne Vorsatz in den eigenen vier Wänden beschädigtem Computer der Arbeitgeber auf und nach Feierabend soll der Arbeit­nehmer dafür haften? Bestehende Unsicherheiten machen eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung und eine private Unfallversicherung noch sinnvoller.

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