Jobbike: Wer zahlt bei Diebstahl und Schäden?

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Jobbike statt Dienstwagen: ein nachhaltiger Trend. Aber wie funktioniert die Überlassung eines Fahrrads durch den Arbeitgeber überhaupt? Und was ist, wenn ich damit einen Unfall habe oder wenn es gestohlen wird? Welche Fahrrad­versicherung kommt dafür auf? Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen …

Jobbikes darf man auch für private Zwecke nutzen.

Was ist ein Jobbike überhaupt?
Ein Jobbike oder Dienstfahrrad, wie es manchmal auch genannt wird, ist das umweltfreundlichere Pendant zum Dienstwagen: ein vom Arbeitgeber überlassenes Fahrrad oder auch E-Bike (Pedelec). Es steht für geschäftliche Fahrten zur Verfügung, darf aber in der Regel auch privat genutzt werden. Die private Nutzung ist dabei im Arbeitsvertrag oder meist in einem sogenannten Überlassungsvertrag für das Jobbike geregelt.

Muss ich wie bei einem Dienstwagen den geldwerten Vorteil durch die private Nutzung versteuern?
Das kommt darauf an: Spendiert der Chef das Jobbike on top zum regulären Gehalt, dann ist die private Nutzung laut aktueller Gesetzeslage bis 2030 steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn der Weg zum Jobbike über eine sogenannte Gehaltsumwandlung führt. Dabei trägt der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten für das Fahrrad oder E-Bike, den anderen bezahlt die Arbeit­nehmerin oder der Arbeit­nehmer vom Gehalt. Oder wie es im Steuerrecht heißt: Geldbezüge werden in Sachbezüge umgewandelt. Der entsprechende Geldbetrag für die Nutzung des Fahrrads wird bei der monatlichen Lohnabrechnung abgezogen – ebenso wie die bei diesem Modell anfallenden Steuern auf diesen Deal. Sie betragen seit Anfang 2020 monatlich 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises des Fahrrads.

Noch zwei gute Steuernews: Das Laden des Akkus eines Job-E-Bikes an der Firmensteckdose wertet das Finanzamt nicht als geldwerten Vorteil, der andernfalls versteuert werden müsste. Und auch wenn man mit dem Jobbike zur Arbeit fährt, erkennt es bei der Steuererklärung jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke als Fahrtkosten an – und zwar pauschal mit 30 Cent.

Lohnt sich ein Jobbike trotz der Steuerabzüge?
Ja, wer gerade darüber nachdenkt, privat ein neues Fahrrad oder E-Bike zu kaufen, und gleichzeitig die Chance auf ein Jobbike hat, der kommt damit in der Regel finanziell besser weg. Leasinganbieter für Jobbikes werben mit einer Ersparnis von bis zu 40 Prozent gegenüber dem privaten Kauf. Je nach gewähltem Modell, Kaufpreis und Über­las­sungs­zeit kann sie aber auch deutlich darunter liegen. Im Internet finden sich viele kostenlose Rechner, mit denen man unter Angabe von Gehalt, Lohnsteuerklasse, Fahrradkaufpreis und Überlassungsdauer den exakten finanziellen Vorteil ermitteln kann.

Hat ein Jobbike auch Nachteile?
Jobbikes, für die man durch Gehaltsumwandlung auf einen Teil seiner finanziellen Bezüge verzichtet, bringen tatsächlich einen kleinen Nachteil mit sich: Durch das niedrigere Gehalt fallen auch die Sozialabgaben und damit die spätere Rente niedriger aus – meist allerdings nur geringfügig. Außerdem sollte man sich überlegen, ob man vor einem geplanten Stellenwechsel das Angebot eines vom Arbeitgeber geleasten Jobbikes annehmen sollte. Der Leasingvertrag kann nämlich in der Regel nicht vom Arbeit­nehmer privat übernommen werden. Der Leasinganbieter kann von ihm unter Umständen verlangen, das betrieblich überlassene Fahrrad abzulösen.

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Wer bezahlt, wenn mein Jobbike gestohlen oder beschädigt wird? Sollte ich vorsichtshalber eine private Fahrrad­versicherung abschließen?
Hat der Arbeitgeber das Jobbike, das er Ihnen überlässt, geleast, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Geleaste Fahrräder sind immer gegen Diebstahl und alle wesentlichen Schäden versichert. Oft umfasst das Leasing sogar regelmäßige Fahr­rad­checks und eine Mobilitätsgarantie, die ein Ersatzrad verspricht, wenn das Jobbike beschädigt oder gestohlen wurde. Allerdings kann der Arbeitgeber ein Jobbike, das er Ihnen überlässt, auch kaufen oder über einen Kredit finanzieren. In diesem Fall ist das Jobbike nicht automatisch versichert. Ob ein Ver­siche­rungs­schutz besteht, sollte sich aus dem Überlassungsvertrag entnehmen lassen, den Sie zusammen mit dem Jobbike bekommen. Er regelt die Nutzungsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer. Sollte sich die Versicherungsfrage daraus nicht klären lassen, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Hat er das Jobbike nicht versichert, sollte er oder sollten Sie das nachholen und eine Fahrrad­versicherung abschließen. Sie kommt unter anderem für Verlust durch Diebstahl und für eine Vielzahl an Schäden auf. Ohne Fahrrad­versicherung könnte Ihr Arbeitgeber unter Umständen Sie dafür haftbar machen. 

Wann zahlt die Fahrrad­versicherung eines geleasten Jobbikes und wann nicht?
Eine Fahrrad­versicherung zahlt bei Verlust durch Diebstahl, Ein­bruch­dieb­stahl und Raub sowie bei Beschädigung oder Zerstörung durch Vandalismus, Unfall, Sturz- und Fallschäden. Details variieren von Tarif zu Tarif. Lassen Sie sich die Versicherungs­bedingungen aushändigen, um sich über die konkreten Leistungen zu informieren. Keine Leistung erbringt die Fahrrad­versicherung, wenn das Jobbike nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert wurde. Was „ausreichend“ bedeutet, ist ebenfalls in den Versicherungsbedinungen nachzulesen. Viele Versicherer setzen für einen Schutz voraus, dass das Jobbike nach dem Abstellen mit einem Schloss an einem festen Gegenstand wie zum Beispiel einem Laternenpfahl angeschlossen wird.

Wer haftet, wenn mein geleastes Jobbike gestohlen wurde und ich vergessen habe, es ausreichend zu sichern?
In diesem Fall kann das Leasing­unter­nehmen Ihren Arbeitgeber haftbar machen und der wiederum Sie. Um letzten Endes nicht selbst für den Schaden durch den Verlust des Jobbikes aufkommen zu müssen, kann eine Private Haft­pflicht­ver­siche­rung sinnvoll sein.

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